Zurückweisung Klageschrift 1/2015

Von: Kügler, Heiko || Sonnenschutz Rolladen und Fensterbau GmbH Obercunnersdorf [mailto:kuegler@sonnenschutz-eibau.de]

Gesendet: Dienstag, 10. März 2015 17:17

An: presse@bv-hoyerswerda1960.de; peter.berger@emailn.de

Cc: jugendwart@rvc.bvsachsen.de; holger@wolf-dd.de; praesident@bvsachsen.de; bv.sachsen@t-online.de; engel-schatzmeister@t-online.de; h.wippich@t-online.de

Betreff: Verfügung - BVS VG AZ 01/2015

 

Verfügung

 

Zurückweisung des Antrages vom BV Hoyerswerda 1960 e.V. (Datum 31.12.2014)

 

Eine Überprüfung der Verfahrensunterlagen ergab, dass der Zahlungsnachweis des Antragstellers gemäß § 12 Abs. 2 der RO des BVS

 

zur Zahlung der Gebühren gemäß §§ 12 Abs. 1 und 24 Abs. 1 der RO des BVS in der Sache BVS VG AZ 01/2015

 

BV Hoyerswerda 1960 e.V.  ./.  Peter Berger (Sportwart des RVO)

 

(auch trotz zusätzlichem Hinweis per Mail vom 05.01.2015) bis zum heutigen Tag nicht vorliegt.

Damit ist der Antrag gemäß § 12 Abs. 2 der RO des BVS durch unanfechtbare Verfügung des Vorsitzenden zurückzuweisen.

Die Kosten in Höhe der Gebühr von 75€ gehen zu Lasten des Antragstellers BV Hoyerswerda 1960 e.V. und sind sofort fällig.

 

Das Verfahren BVS VG AZ 01/2015 ist damit eingestellt.

 

Heiko  Kügler

Vorsitzender

Verbandsgericht des BVS


Von: presse@bv-hoyerswerda1960.de [mailto:presse@bv-hoyerswerda1960.de]

Gesendet: Mittwoch, 11. März 2015 22:33

An: praesident@bvsachsen.de

Cc: jugendwart@rvc.bvsachsen.de; holger@wolf-dd.de; bv.sachsen@t-online.de; engel-schatzmeister@t-online.de; h.wippich@t-online.de; 'Kügler, Heiko || Sonnenschutz Rolladen und Fensterbau GmbH Obercunnersdorf'; peter.berger@emailn.de

Betreff: AW: Verfügung - BVS VG AZ 01/2015

 

Werter Präsident,

hiermit erklären wir den Verbandsgerichtvorsitzenden des BVS, Heiko Kügler, als befangen in dem Verfahren 01/2015 - BV Hoyerswerda 1960 e.V. gegen Peter Berger Sportwart RVO. Die Zurückweisung des Verfahrens 01/2015 ist nicht ordnungsgemäß geprüft und kontrolliert worden. Gemäß Anhang ist unser Kontoauszug der Überweisung von Gebühren erkennbar. Wir haben die Gebühr von 75,- gezahlt. Die Einstellung des Verfahrens ist somit unberechtigt und unbegründet.

Desweiteren hat der Vorsitzende versucht, schon vor der Eröffnung des Verfahren, uns zu Aussagen zu zwingen in dem er vor Verfahrensbeginn mit Ordnungsstrafen droht bei einer Nichtaussage meiner Person. Diese die Tatsache, sowie der Umstand, dass Peter Berger klar geäußert hat, dass man sich im RVO mit allen Vereinen geeinigt hat den vorgeworfenen Spielbetrug durchzuführen führen zu dieser Voreingenommenheit. Somit verfügte auch Heiko Kügler als Vertreter der SG Robur Zittau über dieses Wissen, so unsere Ansicht. Die konkrete Frage an den Verbandsgerichtsvorsitzenden hierzu wurden durch uns gestellt aber nicht beantwortet. Nach unserer Ansicht verbirgt hier der Verbandsgerichtsvorsitzende seine mögliche Mittäterschaft bei der Durchführung des angemahnten Spielbetruges.

Allein die Tatsache, dass die angemahnte Organisation eines Spielbetruges vor dem 01.06.2015 statt gefunden haben muss, wird von dem Verbandsgerichtsvorsitzenden ignoriert. Desweiteren haben wir mehrfach angemahnt uns zur Zahlung der Ordnungsgebühr von 75 Euro einen entsprechenden Beleg im Vorfeld doch nun endlich  zukommen zu lassen. Jeder ordentliche Kaufmann weiß genau, dass ein Geldfluss ausschließlich nur mit Belegen stattfinden kann. Dies ist ein buchhalterischer Grundsatz der nun mehrfach durch den BVS und deren Amtsträger durchbrochen wurde. Zu guter letzt wird hier noch angemahnt, dass genau für diesen Beleg dann noch extra Gebühren anfallen sollen für eine Ausfertigung. Es tut sich der Verdacht auf, dass eine Schwarzkasse organisiert wird falls jemand keinen Belag anfordert. Geldflüsse ohne Belege sind strafbar und wir werden mit entschiedener Härte gegen solche Praktiken vorgehen. Sollte sich dies nicht sofort ändern werden wir Anzeige beim Finanzamt stellen, die eine Überprüfung der Finanzabläufe beim BVS zur Folge hätten.

 

Werter Präsident, wir stellen hier wiederholt den Antrag, den Sportwart der RVO von seinen Aufgaben zu entbinden, bis zum Abschluss der Verhandlung 01/2015. Es ist nicht tragbar solch vorsätzlichen Betrug auch nur annähernd zu dulden. Solltest Du wiederholt keinen Anlass sehen, werden wir eine solche Entscheidung nicht wortlos hinnehmen können.

 

Viele Grüße aus der Lausitz

rainer

1.Pressewart 2.Trainer 3.Schiedsrichter 4.Webmaster 5.SLS Gegner 6.Vertreter bei Rechtsstreitigkeit 01/2014 und 01/2015


Von: Michael Götz [mailto:praesident@bvsachsen.de]
Gesendet: Freitag, 13. März 2015 00:27
An: presse@bv-hoyerswerda1960.de
Cc: jugendwart@rvc.bvsachsen.de; holger@wolf-dd.de; bv.sachsen@t-online.de; engel-schatzmeister@t-online.de; h.wippich@t-online.de; "'Kügler, Heiko || Sonnenschutz Rolladen und Fensterbau GmbH Obercunnersdorf'"; peter.berger@emailn.de
Betreff: Re: Verfügung - BVS VG AZ 01/2015

Hallo Rainer,

deinen Vorwurf der Befangenheit des Vorsitzenden des Verbandsgerichtes des BVS nehme ich zur Kenntnis. Nur weiß ich beim besten Willen nicht, was ich damit soll. Aus deiner Email geht nicht hervor, wer wann was . Im übrigen sehe ich keinerlei Rechtfertigung für irgendeine Aktion meinerseits bzw. Seitens des Präsidiums, hierfür gibt es weder materielle noch formelle Gründe. Selbst wenn ich etwas - was auch immer - machen wollte - was definitiv nicht der Fall ist - könnte ich es nicht.

Mit dem Vorwurf der Untreue verlässt nunmehr vollends den Grad des in einer objektiv geführten Diskussion Hinnehmbaren. Der BVS wird von drei Instanzen periodisch und unabhängig geprüft. Dabei ist es absoluter Standard, dass bei jeder Prüfung zu den Kontobewegungen die Belege eingesehen werden. Somit ist es völlig unmöglich, eine "Schwarzkasse" zu betreiben. Unabhängig von der objektiven Unmöglich versichere ich dir subjektiv, dass es eine solche Kasse nicht gibt.
Es fällt mir sehr schwer, deine Mutmaßungen nur allein deiner Unkenntnis zuzuschreiben. Ich fordere dich auf, ab sofort Bedrohungen der Amtsträger des BVS mit Rechtsfolgen aus Delikten nach dem StGB (hier Betrug und Untreue) zu unterlassen. Abgesehen von Folgen aus den Statuten des BVS selbst, wäre ansonsten die Anwendung von § 187 StGB zu prüfen.

Hinsichtlich der Amtsenthebung des Sportwartes des RV OL sehe ich nach wie vor keine Veranlassung dafür. Bestärkt werde ich hierbei durch das deutliche Votum der Vereine der Oberlausitz bei der gestellten Vertrauensfrage.

Ein paar persönliche Worte noch zum Schluss. Eurer - hoffentlich nur deiner - Ansicht nach:

  • werden in den RVs die Strippen heimlich von Hintermännern gezogen
  • hat der Jugendausschuss keine Ahnung von der Materie
  • ist das Verbandsgericht des BVS korrupt und
  • der Vorstand des BVS veruntreut Gelder.

Ich glaube, das würde für Außenstehende (Achtung, bewusst harmlose Formulierung) einiger Maßen befremdlich klingen. Meine aufrechte Bewunderung und meine inniger Dank gilt daher all den Insidern, die sich hier trotzdem noch immer unvoreingenommen einbringen und Freizeit sowie Nerven opfern. Jedoch sehe ich diese Bereitschaft als endlich an.

Mit sportlichen Grüßen
Michael Götz
Badminton-Verband Sachsen e.V.
- Präsident -

Betreff

AW: Verfügung - BVS VG AZ 01/2015

Von

presse@bv-hoyerswerda1960.de

An

'Michael Götz'

Cc

'jugendwart@rvc.bvsachsen.de'; 'holger@wolf-dd.de'; 'bv.sachsen@t-online.de'; 'engel-schatzmeister@t-online.de'; 'h.wippich@t-online.de'; '"'Kügler, Heiko || Sonnenschutz Rolladen und Fensterbau GmbH Obercunnersdorf'"'; 'peter.berger@emailn.de'

Gesendet

Freitag, 13. März 2015 09:09

 

Werter Präsident,

gern nehmen wir zur Kenntnis, dass der § 187 StGB durch Dich zu prüfen und anzuwenden ist, dann kommen diese Unredlichkeiten endlich vor ein ordentliches Gericht. Schon in dem ersten Verfahren 2012 gegen den BV Hoyerswerda hast Du versuchte Rechtsbeugung betrieben und darüber ist dann auch zu reden.

Wer Geld einfordert ohne einen Beleg liefern zu wollen und nur mit Nachdruck einen Beleg liefert, der lässt den Verdacht einer Schwarzkassenführung zu und nichts anderes habe wir angemahnt.

Deiner persönlichen Worte sind vollkommen irregeleitet.

Schön aber trotzdem, dass es schon in Deiner Sachkenntnis liegt, dass solche Dinge wohl im BVS möglich sind. Weder ich noch der BV Hoyerswerda hat jemals solche Behauptungen geäußert.

Gern nehmen wir zu Kenntnis, dass Du den Spielbetrug in der Oberlausitz förderst und dass alleine durch ein Votum der Dieb kein Dieb ist, nur weil alle es so sagen. Das sind Auffassungen, die sich eines Sportsmannes nicht gehören - schäm Dich dafür.

Es bleibt bei unserem Vorwurf der Befangenheit des Vorsitzenden des Verbandsgerichtes des BVS. Wenn Du keine Kenntnis hast was nun zu tun ist, wer den sonst?

 

Viele Grüße aus der Lausitz

rainer

1.Pressewart 2.Trainer 3.Schiedsrichter 4.Webmaster 5.SLS Gegner 6.Vertreter bei Rechtsstreitigkeit 01/2014 und 01/2015

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