Betreff | BVS VG AZ 01/2015 Befragung zum Punktspielbericht u15 |
Von | Kügler, Heiko || Sonnenschutz Rolladen und Fensterbau GmbH Obercunnersdorf |
An | vorsitzender@bv-hoyerswerda1960.de; presse@bv-hoyerswerda1960.de |
Cc | peter.berger@emailn.de |
Gesendet | Mittwoch, 18. Februar 2015 22:38 |
Anlagen | Punktspielbericht |
Sehr geehrter SF Sengbusch,
sehr geehrter SF Schulze
ist die Unterschrift des Mannschaftsleiters auf beiliegendem Spielbericht von SF Rainer Schulze?
War Rainer Schulze am 29.11.2014 die SF Tina Ritscher nicht namentlich und körperlich bekannt. Warum hat der Mannschaftsleiter die Spielerpässe/Identitäten der Spieler nicht geprüft bzw. einen Vermerk auf dem Spielbericht eingetragen?
Als Termin für die Antwort von SF Rainer Schulze lege ich den 20.02.2015 fest.
Mit sportlichen Grüßen
Heiko Kügler
Vorsitzender
Verbandsgericht des BVS
Von: presse@bv-hoyerswerda1960.de [mailto:presse@bv-hoyerswerda1960.de]
Gesendet: Donnerstag, 19. Februar 2015 07:41
An: Kügler, Heiko || Sonnenschutz Rolladen und Fensterbau GmbH Obercunnersdorf
Betreff: AW: BVS VG AZ 01/2015 Befragung zum Punktspielbericht u15
Werter Vorsitzender, hiermit beantrage ich eine Fristverlängerung bis 1.3.2015. Eine so kurzfristige Beantwortung ist nicht möglich. Du hast die Info erst am 18.2.2015 um 22.39 Uhr abgesendet und ich konnte diese erst heute lesen.
Viele Grüße aus der Lausitz
rainer
Pressewart
Betreff | AW: BVS VG AZ 01/2015 Befragung zum Punktspielbericht u15 |
Von | Kügler, Heiko || Sonnenschutz Rolladen und Fensterbau GmbH Obercunnersdorf |
An | presse@bv-hoyerswerda1960.de |
Cc | vorsitzender@bv-hoyerswerda1960.de; Peter Berger |
Gesendet | Donnerstag, 19. Februar 2015 11:59 |
Sehr geehrter SF Schulze,
der Antrag auf Verlängerung bis 01.03.2015 wird als unbegründet und unangemessen abgelehnt.
Es sind Fragen deren Antworten klar auf der Hand liegen müssen:
Die 1. Frage ist mit ja oder nein zu beantworten.
Die 2. Frage ist mit ja oder nein zu beantworten.
Die 3. Frage ist mit 2 Sätzen zu beantworten.
Es wird Fristverlängerung bis 22.02.2015 gewährt.
Mit sportlichen Grüßen
Heiko Kügler
Vorsitzender
Betreff | AW: BVS VG AZ 01/2015 Befragung zum Punktspielbericht u15 |
Von | |
An | 'Kügler, Heiko || Sonnenschutz Rolladen und Fensterbau GmbH Obercunnersdorf' |
Gesendet | Sonntag, 22. Februar 2015 08:42 |
Werter Vorsitzender,
hiermit weise ich nochmals nachdrücklich darauf hin, dass der BV Hoyerswerda 1960 e.V. in der Klageschrift vom 31.12.2014 klare Aussagen zum Beklagten gemacht hat.
Zittatanfang: "Klagegrund: 1. Peter Berger, Sportwart RVO, wird beschuldigt, vorsätzlich, organisiert und zielgerichtet gegen die Spielordnung des Badmintonverbandes Sachsen verstoßen zu haben." Zittatende
In diesem Fall ist die Fragestellung durch den Vorsitzenden in keinem direkten Zusammenhang der gestellten Klage durch den BV Hoyerswerda zu erkennen. Weder ist die Kenntnis um den Sachverhalt der Spielerin Tina Ritscher noch die Unterschrift auf einem Spielprotokoll Gegenstand der Klage. Ebenso steht in keinem Zusammenhang zur Klage, ob der Mannschaftsleiter des BV Hoyerswerda die körperliche Identität von Spielern zu prüfen hat oder nicht. Momentan entsteht hier der Eindruck, dass der Vorsitzende Parteiergreifende Fragen stellt und Ermittlungen unternimmt.
Hier nun noch ein höchst vorsorglicher Hinweis zum Verfahren BVS VG AZ 01/2014.
Ich weise die Beteiligten des Verfahren hiermit höchst vorsorglich darauf hin, dass Nötigung im StGB eine Straftat darstellt.
Zittatanfang:
"§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2.
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht." Zittatende
Viele Grüße aus der Lausitz
rainer
1.Pressewart 2.Trainer 3.Schiedsrichter 4.Webmaster 5.SLS Gegner 6.Vertreter bei Rechtsstreitigkeit 01/2014 und 01/2015
Betreff | AW: BVS VG AZ 01/2015 Befragung zum Punktspielbericht u15 - Hinweis zu BVS VG AZ 01/2014 |
Von | Kügler, Heiko || Sonnenschutz Rolladen und Fensterbau GmbH Obercunnersdorf |
An | presse@bv-hoyerswerda1960.de; info@bv-hoyerswerda1960.de |
Cc | peter.berger@emailn.de; jugendwart@rvc.bvsachsen.de; holger@wolf-dd.de |
Gesendet | Mittwoch, 25. Februar 2015 20:50 |
1. BVS VG AZ 01/2015 Befragung zum Punktspielbericht u15
Sehr geehrte SF Schulze,
bereits in der Klageschrift des BV Hoyerswerda vom 30.11.2014 wurde unter Punkt 2 von Euch beklagt, dass „ein Mädchen im Trikot eines anderen Vereins startet, obwohl dieses im 1. BV Görlitz gemeldet ist.“
In der Erwiderung des SW Peter Berger vom 13.12.2014 auf Seite 3 führt er wie folgt aus:
„In diesem Zusammenhang der Hinweis, dass zum Punktspiel der u15 am 29.11.2014 in Bautzen im Spiel Bautzen gegen Hoyerswerda die Spfrd. Tina Ritscher (gemeldet bei Görlitz) für Bautzen wissentlich vom Spfrd. Schulze vom BV Hoyerswerda unter einem anderen Namen gespielt hat. Das Spielformular wurde von Spfrd. Schulze ohne sonstige Eintragungen unterzeichnet."
Beide Aussagen/Behauptungen wurden im weiteren Verlauf wieder aufgenommen (u.a. vollständig zitiert und kommentiert im Schriftsatz des BV Hoyerswerda vom 05.01.2015) und sind wesentlicher Inhalt des VG AZ 01/2015.
Der direkte Zusammenhang dürfte damit ausreichend dargelegt sein.
Daher gilt es die Fragen im Zusammenhang mit den schweren Vorwürfen gegen den SF Peter Berger aufzuklären!
Den unangemessenen Vorwurf: „Momentan entsteht hier der Eindruck, dass der Vorsitzende Parteiergreifende Fragen stellt und Ermittlungen unternimmt.“ werde ich vorerst nicht kommentieren.
Ich erwarte daher die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen bis zu 27.02.2015 (letzte Nachfrist).
Bei Nichteinhaltung werde ich eine Ordnungsgebühr gem.§ 5 FO des BVS beantragen.
2. „Hinweis zum Verfahren BVS VG AZ 01/2014 bzgl. StGB § 240“
Der Hinweis wurde entgegengenommen.
Verfahrenshinweise:
Der Übersichtlichkeit und Ordnung halber ist der SV der einzelnen Verfahren getrennt zu führen und zu kennzeichnen.
Das Verfahren BVS VG AZ 01/2014 hat den Status "Urteilsberatung" gem. § 20 Abs. 7 der RO.
Weitere Einlassungen sind nicht erforderlich und nicht zugelassen.
Mit der Bitte um entsprechende Beachtung.
Heiko Kügler
Vorsitzender
Verbandsgericht des BVS
Betreff | AW: BVS VG AZ 01/2015 Befragung zum Punktspielbericht u15 - Hinweis zu BVS VG AZ 01/2014 |
Von | |
An | 'Kügler, Heiko || Sonnenschutz Rolladen und Fensterbau GmbH Obercunnersdorf' |
Gesendet | Freitag, 27. Februar 2015 19:13 |
Beantwortung zu 1. BVS VG AZ 01/2015 Befragung zum Punktspielbericht u15
Werter Vorsitzender,
wir können nun nicht nachvollziehen wieso der Vorsitzende eines Sportgericht weiter Aufklärung betreibt. Es ist Aufgabe des Beklagten sich zu verteidigen. Der Beklagte gibt lediglich Hinweise - stellt aber keine Fragen.
Wir können nur wiederholen, dass der Klagegegenstand folgender ist: Zittatanfang"
Klagegrund:
1. Peter Berger, Sportwart RVO, wird beschuldigt, vorsätzlich, organisiert und zielgerichtet gegen die Spielordnung des Badmintonverbandes Sachsen verstoßen zu haben."
Zittatende
Der vom Beklagten getätigte organisierte Betrug am Spielsystem liegt vor dem 04.06.2014.
Es ist nach wie vor kein direkten Zusammenhang zu der gestellten Klage durch den BV Hoyerswerda zu erkennen. Weder ist die Kenntnis um den Sachverhalt der Spielerin Tina Ritscher noch die Unterschrift auf einem Spielprotokoll Gegenstand der Klage. Ebenso steht in keinem Zusammenhang zur Klage, ob der Mannschaftsleiter des BV Hoyerswerda die körperliche Identität von Spielern zu prüfen hat oder nicht.
Ich kann keine Frage beantworten, die in keinem Zusammenhang zur Klage steht, zu mal hier der Eindruck entsteht, dass ich mich belasten solle oder eine Falschaussage treffen könnte und dies steht in keinem Verhältnis des Vorsitzenden zum Beklagten und zum Kläger.
In unserer Klage vom 31.11.2014 haben wir wörtlich geschrieben: Zittatanfang
"Am 22.11.2014 sind wir zudem von Elternteilen mit der Frage angesprochen worden, warum ein Mädchen im Trikot eines anderen Vereines startet, obwohl dieses im 1.BV Görlitz gemeldet ist." Zittatende
Wo will der Vorsitzende hier erkannt haben, dass wir beklagen, dass eine Spielerin im falschen Trikot steckt?
Allein die organisierte Vorsätzlichkeit zum Betrug an der Spielordnung ist unsere Klage. Wir beklagen es so wie es im Klagegrund steht.
Da hier nun wieder der Eindruck entsteht, dass der Vorsitzender parteiergreifende Fragen stellt und Ermittlungen unternimmt, stelle ich nun hier die Frage an den Vorsitzenden:
Wuste der Vorsitzende zum Zeitpunkt vor der Versammlung am 04.06.2014, dass Tina Ritscher unter verschiedenen Namen in mehreren Vereinen starten durfte, Ja oder Nein?
Viele Grüße aus der Lausitz
rainer
1.Pressewart 2.Trainer 3.Schiedsrichter 4.Webmaster 5.SLS Gegner 6.Vertreter bei Rechtsstreitigkeit 01/2014 und 01/2015