Betreff | WG: Verfügung zu BVS VG AZ 01/2014 und 01/2015 |
Von | |
An | 'Kügler, Heiko || Sonnenschutz Rolladen und Fensterbau GmbH Obercunnersdorf' |
Gesendet | Donnerstag, 19. Februar 2015 09:32 |
Werter Vorsitzender,
hiermit beantragen wir eine Fristverlängerung aller Angelegenheiten der Vorgänge 01/2014 und 01/2015 bist zum 31.03.2015.
Begründung:
Mit der Verfügung vom 18. Februar 2015 22:22Uhr, treten vollkommen neue Darstellungen und Vermutungen sowie Sachverhalt Missverständnisse zu Tage, die einer Gründlichen Prüfung dieses Sachverhaltes bedürfen.
Nach unserer Auffassung sind es zwei getrennte Verfahren. Im Verfahren 01/2014 steht die Nötigung und Anstiftung zum Spielbetrug an der Spielordnung des BVS gegenüber dem BV Hoyerswerda im Raum. Zudem sind in diesem Verfahren neue Beweise unserer Seits aufgetaucht bzw. bewusst geworden.
Das Verfahren 01/2015 ist der vorsätzliche organisierter Betrug am Spielsystem des BVS und zwar begangen vor der Mitgliedschaft des BV Hoyerswerda im Regionalverband der Oberlausitz. Die Auswirkungen dieser Handlung in dem Klagefall gegen Peter Berger Sportwart RVO, sind leider erst durch den Widerstand des BV Hoyerswerda zu Tage getreten. Dennoch liegen die beschuldigten Handlungen vor der Mitgliedschaft in der RVO des BV Hoyerswerda und ist somit eine andere Fehlhandlung aus unserer Sicht.
Viele Grüße aus der Lausitz
rainer
1.Pressewart 2.Trainer 3.Schiedsrichter 4.Webmaster 5.SLS Gegner 6.Vertreter bei Rechtsstreitigkeit 01/2014 und 01/2015
Von: vorsitzender@bv-hoyerswerda1960.de [mailto:vorsitzender@bv-hoyerswerda1960.de]
Gesendet: Donnerstag, 19. Februar 2015 04:24
An: 'Rainer Schulze'
Betreff: WG: Verfügung zu BVS VG AZ 01/2014 und 01/2015
Von: Kügler, Heiko || Sonnenschutz Rolladen und Fensterbau GmbH Obercunnersdorf [mailto:kuegler@sonnenschutz-eibau.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. Februar 2015 22:22
An: vorsitzender@bv-hoyerswerda1960.de; peter.berger@emailn.de
Betreff: Verfügung zu BVS VG AZ 01/2014 und 01/2015
Verfügung gem. § 18 Abs. 3 RO des BVS
Gemäß gesondertem Antrag des BV Hoyerswerda vom 31.12.2014 wird der (wie dort behauptet) unerlaubte Einsatz einer Spielerin am 29.11.2015 beim Punktspiel der U15 in Bautzen und der Anteil des Sportwartes Peter Berger daran, im Verfahren BVS VG AZ 01/2015 konkret geprüft. Aus diesem Grund wird dieser Sachverhalt im Verfahren BVS VG AZ 01/2014 nicht weiter behandelt und aus diesem komplett herausgelöst.
Es wird damit eine rechtlich nicht zulässige Doppelbewertung dieses konkreten Vorwurfs ausgeschlossen.
Alle hierzu eingebrachten Schriftsätze, Stellungnahmen und Beweise werden vollumfänglich zum Bestandteil der Beweisaufnahme im Fall BVS VG AZ 01/2015 erhoben.
Mit sportlichen Grüßen
Heiko Kügler
Vorsitzender
Verbandsgericht es BVS
Betreff | AW: Verfügung zu BVS VG AZ 01/2014 und 01/2015 |
Von | Kügler, Heiko || Sonnenschutz Rolladen und Fensterbau GmbH Obercunnersdorf |
An | r.schulze@bv-hoyerswerda1960.de |
Cc | vorsitzender@bv-hoyerswerda1960.de; Peter Berger |
Gesendet | Donnerstag, 19. Februar 2015 12:12 |
Sehr geehrter SF Schulze,
der Antrag auf Verlängerung bis 31.03.2015 wird als unbegründet abgelehnt.
Es gibt keine neuen Darstellung, Vermutungen oder Beweise.
Es werden weiter zwei getrennte Verfahren durchgeführt.
Mit sportlichen Grüßen
Heiko Kügler
Vorsitzender
Verbandsgericht des BVS