Wertes Verbandsgericht, werter Vorsitzender,
In unserer 1. Stellungnahme möchten wir nun nicht jedes vorgebrachte Argument widerlegen, da dies nur das Verfahren verlängern würde. Wir beschränken uns auf die Sachlichkeit unseres Antrages. In der Formulierung hatten wir um Prüfung der Rechtmäßigkeit der Einführung des S-System gebeten.
Der Jugendausschuss befasst sich mit ressortübergreifenden Fragen des Spielbetriebs der Kinder und Jugend, insbesondere überarbeitet er die Jugendordnung des BVS sofern wesentliche Änderungen erforderlich sind. Nach unserer Auffassung ist die Änderung eines Spielsystems eine wesentliche Änderung. Uns erschließt sich nun die Notwendigkeit dieser wesentlichen Änderung nicht und genau diese Notwendigkeit wurde bisher nicht dargelegt. Bisher ist immer nur von Beschlüssen geredet worden und es wurde gehandelt. Eine Erklärung für eine sichtbare Notwendigkeit ergibt sich uns weiterhin nicht. Leider wurde bisher darauf keine Stellung bezogen.
Sofern unsere Sachkenntnis richtig ist, nimmt der LT ausgerechnet die SARL 1+2 als Grundlage einer Leistungsfeststellung für den Talentepool und die sollen im S-System gespielt werden.
Sollte auch der Geschäftsführer tatsächlich keine sachgemäße Kenntnis am 14.März gehabt haben - wie sollten wir im Verein eine Sachkenntnis haben.
Viele Grüße aus der Lausitz
rainer