1.Erwiderung

 

    Wertes Verbandsgericht, werter Vorsitzender,

     

    In unserer 1. Stellungnahme möchten wir nun nicht jedes  vorgebrachte Argument widerlegen, da dies nur das Verfahren verlängern würde. Wir beschränken uns auf die Sachlichkeit unseres Antrages. In der Formulierung hatten wir um Prüfung der Rechtmäßigkeit der Einführung des S-System gebeten.

  1. Unser Ansatz ist gemäß Handbuch 11/12 die Geschäftsordnung des Badminton Verbandes Sachsen e. V. und hier § 2 Ausschüsse des BVS Punkt 2. Jugendausschuss:
  2. Der  Jugendausschuss  befasst  sich mit  ressortübergreifenden  Fragen  des  Spielbetriebs  der  Kinder  und  Jugend,  insbesondere  überarbeitet  er  die Jugendordnung des BVS sofern wesentliche Änderungen erforderlich sind. Nach unserer Auffassung ist die Änderung eines Spielsystems eine wesentliche Änderung. Uns erschließt sich nun die Notwendigkeit dieser wesentlichen Änderung nicht und genau diese Notwendigkeit  wurde bisher nicht dargelegt. Bisher ist immer nur von Beschlüssen geredet  worden und es wurde gehandelt. Eine Erklärung für eine sichtbare Notwendigkeit ergibt sich uns weiterhin nicht. Leider wurde bisher darauf keine Stellung bezogen.

  3. Weiterhin ist für uns nicht erkennbar, warum das bisherige Spielsystem seine Notwendigkeit verloren haben soll. Die Frage ist, warum kann das KO und DKO-System  nicht mehr zur Leistungsfeststellung dienen?  In der Beantwortung der Frage läge ja dann die Notwendigkeit einer Änderung. Zumal gerade die SARL für den LT dazu dienen soll, eine Leistungsfeststellung durchzuführen. Was also ist negativ am KO und DKO zur Leistungsfeststellung?
  4. Sofern unsere Sachkenntnis richtig ist, nimmt der LT ausgerechnet die SARL 1+2 als Grundlage einer Leistungsfeststellung für den Talentepool und die sollen im S-System gespielt werden.

  5. Haben wir keine Kenntnis, ob gemäß §5 GO  die Registrierung der Beschlüsse im Wortlaut und zeitlich richtigen Verlauf vom Präsidium gemacht wurden. Eine öffentliche Äußerung des Turnierverantwortlichen ,sowie Geschäftsführers des BVS gibt uns Rätsel auf.  Am 14.März. 2012 im Leserbrief der Website geschrieben: "Wie „hintenrum“ zu erfahren war, soll künftig nach dem „Schweizer System“ (was bisher keiner so richtig kennt) gespielt werden. D. h., noch mehr Spiele. "
  6. Sollte auch der Geschäftsführer tatsächlich keine sachgemäße Kenntnis am 14.März gehabt haben - wie sollten wir im Verein eine Sachkenntnis haben.

  7. Für den Fall der weiterführenden Argumentation des Präsidenten bezüglich "Weg der Entscheidungsfindung" , würden wir erst bei Weiterführung der Argumentation eine Stellungnahme abgeben .
  8.  

     

    Viele Grüße aus der Lausitz

    rainer

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